Goethe-Handbuch

Wochenendfahrten

Sämtliche Reisen mit SchülerInnen, auch wenn sie nicht zur Unterrichtszeit stattfinden, müssen der Schulleitung gegenüber vorher angezeigt werden, damit sie formal genehmigt sind und der Charakter einer schulischen Veranstaltung (Versicherungsschutz für die SchülerInnen, Haftungsrechtlicher Schutz für die Lehrkräfte) erfüllt ist. Dann gelten auch die →Neuregelung der Richtlinien für Schulfahrten. Alternativ wären nur private Veranstaltungen möglich, dies gilt allerdings nur für volljährige SchülerInnen, die obendrein darauf hingewiesen werden müssten, dass es sich um eine private Veranstaltung handelt. Zur Absicherung sollte man sich dieses schriftlich bestätigen lassen.
Die Bewilligung von zusätzlichen unterrichtsfreien Tagen zum Wochenende für z.B. Tutandenfahrten wird wg. Unterrichtsausfall restriktiv gehandhabt, hier sollte man Absprachen mit mehreren Stufen oder Kombinationen mit Klassenlehrertagen anstreben und/oder sich auf die Zeit um Schuljahresende orientieren.