dienen der Förderung von leistungsschwächeren bzw. besonders leistungsstarken Schüler/innen. Diese Kurse sind nicht frei wählbar, gelten aber dennoch als →Wahlkurse im Nachmittagsunterricht der GTS.
In Förderkursen wird versucht, Lerndefizite zu verkleinern bzw. aufzuheben. Leistungsschwache Schüler/innen werden von ihren Fachlehrer/innen in die Förderkurse eingeteilt und müssen an diesen teilnehmen.
Leistungsstarke Schüler/innen bekommen in den Profikursen ein besonderes Förderangebot und können sich mit einem Formular, das sich im Wahlkursverzeichnis befindet, dafür bewerben. Sie gehen mit diesem Formular zu ihren Lehrer/innen und bitten diese, mit ihrer Unterschrift die Bewerbung zu unterstützen. Diese Unterschrift sollte man nur denjenigen geben, die mit überdurchschnittlicher Neugier, Spaß und Einsatz am Unterricht teilnehmen – gute Noten sind hierfür ein Anhaltspunkt, nicht aber zwingende Voraussetzung.
Zusätzlich gibt es ab dem Schuljahr 2011/12 den Anspruch von Förderberechtigten (‚Hartz IV’) auf Nachhilfeunterricht im Rahmen des sog. Bildungs- und Teilhabepakets.
Insgesamt stellen die Zeugniskonferenzen am Ende des Schuljahres den Förderbedarf der SchülerInnen fest, so dass die verschiedenen Fördermaßnahmen im Folgejahr ergriffen werden können.
dienen der Förderung von leistungsschwächeren bzw. besonders leistungsstarken Schüler/innen. Diese Kurse sind nicht frei wählbar, gelten aber dennoch als →Wahlkurse im Nachmittagsunterricht der GTS.
In Förderkursen wird versucht, Lerndefizite zu verkleinern bzw. aufzuheben. Leistungsschwache Schüler/innen werden von ihren Fachlehrer/innen in die Förderkurse eingeteilt und müssen an diesen teilnehmen.
Leistungsstarke Schüler/innen bekommen in den Profikursen ein besonderes Förderangebot und können sich mit einem Formular, das sich im Wahlkursverzeichnis befindet, dafür bewerben. Sie gehen mit diesem Formular zu ihren Lehrer/innen und bitten diese, mit ihrer Unterschrift die Bewerbung zu unterstützen. Diese Unterschrift sollte man nur denjenigen geben, die mit überdurchschnittlicher Neugier, Spaß und Einsatz am Unterricht teilnehmen – gute Noten sind hierfür ein Anhaltspunkt, nicht aber zwingende Voraussetzung.
Zusätzlich gibt es ab dem Schuljahr 2011/12 den Anspruch von Förderberechtigten (‚Hartz IV’) auf Nachhilfeunterricht im Rahmen des sog. Bildungs- und Teilhabepakets.
Insgesamt stellen die Zeugniskonferenzen am Ende des Schuljahres den Förderbedarf der SchülerInnen fest, so dass die verschiedenen Fördermaßnahmen im Folgejahr ergriffen werden können.