Goethe-Handbuch

Krankmeldungen von KollegInnen

Bei Krankheit sind alle Lehrkräfte verpflichtet, sich umgehend in der Schule abzumelden. Dass sollte immer so früh wie möglich sein, also u. U. schon am Vortag bei Herrn Stuhlmacher, es erleichtert die Vertretungsregelung. Auch der Umfang der Ausfallzeit sollte immer so genau wie möglich bekannt gegeben werden. Ab dem vierten Tag (nicht Werktag) benötigen Sie immer ein ärztliches Attest, d.h. konkret, wer am Do/Fr krank ist, braucht bereits ab anschließendem Montag eine ärztliche Bescheinigung.
So früh wie möglich heißt auch, dass an solchen Tagen, an denen Sie erst z.B. zur 5. Std. oder gar zur 7. regulär den Dienst beginnen würden, die Krankmeldung zur ersten Stunde vorliegen muss. Herr Stuhlmacher muss schließlich rechtzeitig die Vertretungen organisieren und kommunizieren.