Die SchülerInnen der Klassen 5-10 dürfen während des Schultages das Schulgelände nicht →verlassen. Dies gilt auch für die Mittagspause. Für den Aufenthalt der SchülerInnen gelten folgende Regeln und Einschränkungen:
Freigegeben für die Mittagspause sind
- die Mensa: die Klassen 5 und 7 essen gemeinsamen mit den Klassenlehrkräften in drei Schichten, die anderen Klassen müssen die freien Plätze nutzen,
- die Klassenräume der Klassen 5-7, das sind das Haus 3 (Kl. 6), sowie im H-Trakt-Süd (Kl. 5/7), die Klassenräume der Klassen 8-10, ebenfalls im H-Trakt und im Haus 2,
- die Pausenhalle mit Kicker, Airhockey, Flügel und Café Goethe,
- der Aufenthaltsraum im H-Trakt-Süd für Kl. 5/6 (hier muss eine Benutzungsregelung zwischen den Jahrgangsteams und den Klassen erarbeitet werden),
- in der warmen Jahreszeit der große Sportplatz bei Beaufsichtigung durch zwei OberstufenschülerInnen und ansonsten
- die kleine Sporthalle bei Beaufsichtigung durch zwei OberstufenschülerInnen, den Einsatzplan regelt Herr Ferck,
- der große Hof mit Wiese und Asphaltplatz bei Beaufsichtigung durch die Hofaufsicht und Ausgabe der Spielgeräte aus der ‚aktiven Pause’,
- der Computerraum Süd – bei Öffnung und Beaufsichtigung durch Christoph,
- die Bibliothek als ruhige Zone zum Lesen und mit Macbooks zum Arbeiten (!), Silentium-Raum, d.h., hier dürfen Hausaufgaben gemacht werden und man kann ruhig lesen. Nicht erlaubt sind hier für GTS-SchülerInnen die PC-Nutzung zum Daddeln usw., Essen und Trinken oder laute Unterhaltungen und Spiele. Her Zeumer sorgt für die Einhaltung dieser Regeln,
Nicht aufhalten dürfen sich die SchülerInnen:
- auf dem Parkplatz sowie der Autozufahrt, auch nicht als Aus- und Eingang (Unfallgefahr),
- Auch der Aufenthalt von z.B. 16jährigen 10.Klässlern vor dem Schultor um zu rauchen ist untersagt, da das Rauchen in der Öffentlichkeit für unter 18jährige grundsätzlich untersagt ist. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die SchülerInnen der Klassen 5-10 dürfen während des Schultages das Schulgelände nicht →verlassen. Dies gilt auch für die Mittagspause. Für den Aufenthalt der SchülerInnen gelten folgende Regeln und Einschränkungen:
Freigegeben für die Mittagspause sind
Nicht aufhalten dürfen sich die SchülerInnen: