(Klassenreisen, Studienfahrten, Projekt- und Wandertage, Exkursionen etc.)
Was ist anders?
Teilnahmeverpflichtung:
- Zur Teilnahme an Schulfahrten sind alle SchülerInnen verbindlich verpflichtet. Ausnahmen können nur aus wichtigem Grund genehmigt werden (Entscheidung der Schulleitung). [1.3]
- Zu beachten sind die Höchstkostensätze (s.u.), werden sie überschritten, erlischt die Teilnahmepflicht.
Dienstliche Aufgabe:
- Vorbereitung und Durchführung von Schulfahrten gehören zu den dienstlichen Aufgaben von Lehrkräften. Das Arbeitszeitmodell sieht dafür Funktionszeiten für KlassenlehrerInnen vor. Teilzeitkräften wird die Zeit der Schulfahrt als Vollzeit-Arbeitszeit anerkannt. [3.1]
Höchstkostensätze:
- Die Unterscheidung zwischen Inlands- und Auslandsfahrten ist aufgehoben. [7.2]
- Es gelten folgende Höchstkostensätze
250 € für Klassen 5 – 6
300 € für Klassen 7 – 10
350 € für Sek. II
Vertragliche Leistungsstörungen:
- Schulfahrten sind genehmigungspflichtig (Schulleitung), erst dann dürfen Lehrkräfte Verträge abschließen. [8.1]
- Lehrkräfte werden von etwaigen Regressansprüchen freigehalten (Verfahren übernimmt die Rechtsabteilung), sofern sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. [8.2 und 8.3]
- Über Schulfahrten müssen die Eltern rechtzeitig informiert werden und es muss eine schriftliche Zahlungsverpflichtung eingeholt werden, die auch die Kosten einer evtl. notwendigen vorzeitigen Heimkehr der SchülerInnen einschließt. [5.1]
Ausschluss von Schulfahrten:
- Einzelne SchülerInnen können aus besonderen Gründen von einer Schulfahrt ausgeschlossen werden. [9.1 und 9.2]
Solche Gründe sind
- gesundheitliche Gründe
- Verhaltensgründe
- Ausschluss nach §49 HmbSG (Klassenkonferenz!)
- Bei einem gravierenden Fehlverhalten können SchülerInnen auch von der Klassenreise vorzeitig nach Hause geschickt werden.[9.3]
Fahrten mit privatem PKW:
- Fahrten mit privatem PKW sind weiterhin grundsätzlich verboten. Es gibt aber eine ganze Reihe von Ausnahmereglungen, sie sind unter Ziffer 10.1.1 zu finden.
(Klassenreisen, Studienfahrten, Projekt- und Wandertage, Exkursionen etc.)
Was ist anders?
Teilnahmeverpflichtung:
Dienstliche Aufgabe:
Höchstkostensätze:
250 € für Klassen 5 – 6
300 € für Klassen 7 – 10
350 € für Sek. II
Vertragliche Leistungsstörungen:
Ausschluss von Schulfahrten:
Solche Gründe sind
Fahrten mit privatem PKW: