Beim täglichen Schulweg bzw. bei erlaubtem Verlassen des Schulgeländes sind die SchülerInnen auf dem Nachhauseweg und dem Weg zurück zur Schule selbstverständlich versichert, allerdings nur auf dem direkten Wege! Zur Erläuterung dieses Sachverhalts sollte man den SchülerInnen und Eltern folgende Information mitteilen:
„Ein Versicherungsschutz durch die Landesunfallkasse bei Unfällen besteht nur auf dem direkten Weg nach Hause bzw. auf dem Rückweg zur Schule. Etwaige „Umwege“ (z.B. über das Einkaufszentrum Elbgaustraße o. ä.) oder der Aufenthalt auf einem Spielplatz im Stadtteil führen dazu, dass der Versicherungsschutz erlischt. Man sollte bitte auch nicht damit rechnen, dass die eigene Krankenkasse selbstverständlich etwaige Unfallfolgen reguliert, da diese Versicherungen bei Ereignissen am Vormittag in der Regel davon ausgehen (bzw. prüfen), dass die Kinder in der Schule sind und damit die gesetzliche Unfallversicherung vorleistungspflichtig ist. Es besteht also die Gefahr, dass im Extremfall keine Versicherung etwaige Schäden bezahlt oder man zumindest langwierige juristische Auseinandersetzungen führen muss – mit ungewissem Ausgang.“
Beim täglichen Schulweg bzw. bei erlaubtem Verlassen des Schulgeländes sind die SchülerInnen auf dem Nachhauseweg und dem Weg zurück zur Schule selbstverständlich versichert, allerdings nur auf dem direkten Wege! Zur Erläuterung dieses Sachverhalts sollte man den SchülerInnen und Eltern folgende Information mitteilen:
„Ein Versicherungsschutz durch die Landesunfallkasse bei Unfällen besteht nur auf dem direkten Weg nach Hause bzw. auf dem Rückweg zur Schule. Etwaige „Umwege“ (z.B. über das Einkaufszentrum Elbgaustraße o. ä.) oder der Aufenthalt auf einem Spielplatz im Stadtteil führen dazu, dass der Versicherungsschutz erlischt. Man sollte bitte auch nicht damit rechnen, dass die eigene Krankenkasse selbstverständlich etwaige Unfallfolgen reguliert, da diese Versicherungen bei Ereignissen am Vormittag in der Regel davon ausgehen (bzw. prüfen), dass die Kinder in der Schule sind und damit die gesetzliche Unfallversicherung vorleistungspflichtig ist. Es besteht also die Gefahr, dass im Extremfall keine Versicherung etwaige Schäden bezahlt oder man zumindest langwierige juristische Auseinandersetzungen führen muss – mit ungewissem Ausgang.“