Goethe-Handbuch

Wertsachen

Es treten bedauerlicherweise – zwar vereinzelt – aber dennoch hier und da Diebstähle auf, die vermeidbar wären, wenn sich die SchülerInnen an ein paar Grundregeln halten würden.

  • Grundsätzlich keine Wertgegenstände in die Schule mitzubringen, die für den Schultag nicht nötig sind (z.B. MP-3Player, größere Geldbeträge),
  • wenn man solche Gegenstände dabei hat, sollten diese dann nicht unbeaufsichtigt in Schultaschen oder weggelegten Jacken zurückgelassen werden (z.B. Handy), sondern am Körper getragen werden,
  • im Sportunterricht sollten diese Gegenstände in die Verwahrung der Sportlehrkräfte gegeben werden (es besteht für diese aber keine Verwahrungspflicht, sondern eigentlich gilt der erste Spiegelstrich!).

Sagen Sie den SchülerInnen bitte auch, dass ein Nichteinhalten dieser Regeln im Versicherungsjargon ‚grobe Fahrlässigkeit’ darstellt, etwa vergleichbar, wenn man sein Fahrrad vor dem Supermarkt nicht abschließt und sich hinterher wundert, wenn es weg ist.
In der großen Sporthalle muss die Schließung der Umkleideräume so erfolgen, dass es nicht mehr zu Diebstählen kommt – außen an den Umkleidetüren ist ein Knauf mit Schnappschloss und mit der neu eingebauten und abzuschließenden Innentür sind die Umkleideräume im Prinzip nicht mehr zugänglich – eine Toilette ist von der Halle ohne Betreten der Umkleiden zu erreichen.