Goethe-Handbuch

Transferleistungen (Hartz IV)

Bedürftige SchülerInnen (‚Hartz IV’ und andere Berechtigungen) erhalten bei schulisch veranlassten, Kosten erzeugenden Aktivitäten finanzielle Unterstützung auf Antrag bei der zuständigen ARGE. Das sind im Einzelnen:

  • kostenloses Mittagessen in unserer Mensa. Die entsprechende Abwicklung läuft über Frau Brüggen. Alles weitere siehe dort.
  • Vollständige Unterstützung bei →Klassen– und Projektreisen
    Bei gilt solchen Reisen gilt folgende Höchkostenregelung: Kl. 5/6 = 250€; Kl 7/8 = 300€, Kl. 9/10 = 300€, Sek. II = 350€. (Die Mittelstufenklassen können zweimal fahren, weil wir einen entsprechenden Schulkonferenzbeschluss haben). Diese Höchstkostensätze dürfen antragsseitig nicht überschritten werden.
    Andere Fahrten unterliegen nicht der Höchstkostenregelung und müssen von der ARGE auf Antrag zusätzlich übernommen werden. Dies sind insbesondere

    • Schüleraustausch (bei uns Spanien, Frankreich oder Rumänien)
    • Fahrten im Rahmen von schulischen Wettbewerben (Sportwettkämpfe, Robocop-Junior,  usw.
    • Fahrten zum ‚Unterricht am anderen Orte’ (das könnten sein: Chor- und Orchesterreisen, Fahrten im Rahmen der Profile etc.)
  • Unterstützung bei eintägigen Ausflügen oder Projekten
    Auch bei solchen Aktionen greifen die Unterstützungsregelungen, obwohl sie mit einem (abschreckenden?) Bürokratismus verbunden sind. Genauso wie bei Klassenreisen müssen die Eltern (bei Volljährigen ggf. die SchülerInnen) mit Einzelanträgen, die von der Schule unterzeichnet und gestempelt werden müssen, bei der ARGE vorstellig werden. Das kann die Fahrt mit dem HVV zum Wildpark, Museum oder der Oper genauso betreffen, wie der dortige Eintritt.
  • Anspruch auf Übernahme von Kosten für Förderunterricht (Nachhilfe)

Die Schüler haben nach entsprechender Feststellung durch die Zeugniskonferenz und bei Vorliegen einer 5 in dem entsprechenden Fach Anspruch auf schulisch organisierte Nachhilfe, deren Kosten die Schule trägt.

  • Aus diesen Gründen sind sog. Fun-Projekte (Heidepark Soltau o.ä.), die mit hohen kosten für Anfahrt und Eintritt verbunden sind, nicht mehr statthaft.