Die entsprechenden Formulare liegen in den Schubern unter dem Mitteilungsbrett und sind mit den entsprechenden Angaben versehen bei der Schulleitung abzugeben. Diese Regelung gilt für alle Exkursionen, Schulveranstaltungen und →Fortbildungen, bei denen in irgendeiner Form der Unterricht betroffen ist.
Entscheidend ist auch, dass die Exkursionen so rechtzeitig bei der zuständigen Abteilungsleitung beantragt werden, dass die Leitungsgruppe darüber entscheiden kann. Dies bedeutet mindestens einen Vorlauf von 14 Tagen.
Auch wenn der Unterricht nicht betroffen ist (z.B. bei Wochenendveranstaltungen etc.), müssen Sie dieses der Schulleitung gegenüber anzeigen, dies sollte auch aus Eigeninteresse selbstverständlich sein, da damit auch der dienstliche Versicherungsschutz für Sie und die SchülerInnen greift.
Die entsprechenden Formulare liegen in den Schubern unter dem Mitteilungsbrett und sind mit den entsprechenden Angaben versehen bei der Schulleitung abzugeben. Diese Regelung gilt für alle Exkursionen, Schulveranstaltungen und →Fortbildungen, bei denen in irgendeiner Form der Unterricht betroffen ist.
Entscheidend ist auch, dass die Exkursionen so rechtzeitig bei der zuständigen Abteilungsleitung beantragt werden, dass die Leitungsgruppe darüber entscheiden kann. Dies bedeutet mindestens einen Vorlauf von 14 Tagen.
Auch wenn der Unterricht nicht betroffen ist (z.B. bei Wochenendveranstaltungen etc.), müssen Sie dieses der Schulleitung gegenüber anzeigen, dies sollte auch aus Eigeninteresse selbstverständlich sein, da damit auch der dienstliche Versicherungsschutz für Sie und die SchülerInnen greift.